AGB / SaaS-Nutzungsbedingungen
Arbeitsfassung für Pilot- und SaaS-Verträge · Stand: April 2026
1. Vertragsgegenstand
Medisprech ist eine webbasierte SaaS-Anwendung zur Aufnahme, Transkription und KI-gestützten Strukturierung ärztlicher Dokumentation für Arztpraxen. Die Software unterstützt die Dokumentation, ersetzt jedoch keine ärztliche Prüfung, medizinische Entscheidung oder fachliche Verantwortung.
2. Nutzungsberechtigte
Die Nutzung ist ausschließlich für registrierte Praxen, deren Beschäftigte und berechtigte Administratoren vorgesehen. Zugangsdaten dürfen nicht geteilt werden. Der Kunde ist für die interne Rechtevergabe und den Entzug von Zugängen verantwortlich.
3. Pflichten des Kunden
- rechtmäßige Erhebung und Verarbeitung der eingegebenen Gesundheitsdaten sicherstellen,
- Patienteninformationen, Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen eigenverantwortlich prüfen,
- KI-generierte Inhalte vor medizinischer Verwendung fachlich kontrollieren,
- keine Zugangsdaten, Secrets oder Patientendaten außerhalb der vorgesehenen Funktionen weitergeben.
4. Verfügbarkeit und Support
Für den MVP-/Pilotbetrieb wird Support per E-Mail bereitgestellt. Verfügbarkeitsziele, Reaktionszeiten und Wartungsfenster werden im jeweiligen Angebot oder SaaS-Vertrag geregelt.
5. Vergütung und Abrechnung
Preise, Kontingente und Zahlungsweise ergeben sich aus dem Angebot, der Checkout-Seite oder dem individuellen Vertrag. Bei Pilotkunden kann zunächst manuell abgerechnet werden; Self-Service-Abrechnung wird über einen Zahlungsdienstleister bereitgestellt.
6. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, gilt ergänzend der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) sowie die App-Datenschutzerklärung. Der Kunde bleibt Verantwortlicher für die Behandlungs- und Patientendaten.
7. Haftung und medizinische Prüfung
Medisprech erzeugt Arbeitsentwürfe. Der Kunde muss alle Transkripte und KI-Ergebnisse vor Nutzung in Patientenakten, Arztbriefen oder Abrechnung prüfen. Haftungsregelungen sind vor Produktionsverkauf vertraglich final festzulegen.
8. Laufzeit, Kündigung und Datenexport
Laufzeit, Kündigung, Export und Löschung werden im Vertrag bzw. im Abrechnungsmodell geregelt. Nach Vertragsende werden Daten nach vereinbarter Frist gelöscht oder exportbereit gehalten, soweit keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.